Rechtsprechung
   OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5870
OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08 (https://dejure.org/2009,5870)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2009 - 31 Wx 84/08 (https://dejure.org/2009,5870)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 31 Wx 84/08 (https://dejure.org/2009,5870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 56

    BGB § 2200; FGG § 81
    Beschwerdeberechtigung des Ersatztestamentsvollstreckers

  • openjur.de

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2200; FGG § 81
    Beschwerdeberechtigung des Ersatztestamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des aufschiebend bedingt bestimmten Ersatztestamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200; FGG § 81
    Zulässigkeit der Beschwerde des aufschiebend bedingt bestimmten Ersatztestamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrechtsblog.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Ersatztestamentsvollstreckers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2140
  • FamRZ 2009, 1520
  • FamRZ 2009, 17
  • ZEV 2009, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Ob im Einzelfall ein rechtliches Interesse ein Beschwerderecht begründen kann (vgl. KG NJW 1963, 1717; BayObLGZ 1997, 1/10; KG NJW-RR 2002, 439 und NJW-RR 2005, 810 jeweils zur Antrags- und Beschwerdebefugnis des Pflichtteilsberechtigten), bedarf hier keiner Entscheidung, denn der Beteiligte zu 10 ist durch die Entscheidung des Nachlassgerichts in einem eigenen Recht betroffen.
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07

    Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Für die Begründung einer Beschwerdeberechtigung genügt jedoch nicht allein die tatsächliche formelle Beteiligung in dem Verfahren, erforderlich ist darüber hinaus, dass der Beteiligte rügt, durch die Entscheidung in einem eigenen Recht betroffen zu sein (OLG Hamm MittBayNot 2008, 390/391 mit Anmerkung Reimann; Staudinger/Reimann § 2200 Rn. 16, 21; offen gelassen in BayObLG FamRZ 2002, 641/642; a.A. Jansen/Briesemeister § 20 Rn. 23, Jansen/Müller-Lukoschek § 81 Rn. 5: jeder Beteiligte).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; Staudinger/Reimann § 2200 Rn. 7; Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2200 Rn. 2).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Beteiligter an diesem Verfahren ist zwar jeder, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (Staudinger/Reimann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2200 Rn. 12, § 2198 Rn. 23; BGHZ 35, 296/300 zur Antragsberechtigung nach § 2227 BGB).
  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Ob im Einzelfall ein rechtliches Interesse ein Beschwerderecht begründen kann (vgl. KG NJW 1963, 1717; BayObLGZ 1997, 1/10; KG NJW-RR 2002, 439 und NJW-RR 2005, 810 jeweils zur Antrags- und Beschwerdebefugnis des Pflichtteilsberechtigten), bedarf hier keiner Entscheidung, denn der Beteiligte zu 10 ist durch die Entscheidung des Nachlassgerichts in einem eigenen Recht betroffen.
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Die Festsetzung des Landgerichts wird insoweit abgeändert (§ 31 Abs. 1 Satz 2 KostO), das Verschlechterungsverbot gilt für die Festsetzung des Geschäftswerts nicht (BayObLGZ 1988, 248/259).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 23.09.1983 - 1 Z 25/83
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Vielmehr bedarf es eines unmittelbaren, nachteiligen Eingriffs in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht, so dass ein bloßes rechtliches Interesse an der Abänderung der angegriffenen Verfügung nicht ausreicht, ebenso wenig wie ein lediglich wirtschaftliches Interesse (vgl. u.a. Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 59, Rn. 9, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 4. Februar 2009, Az. 31 Wx 84/08).
  • OLG München, 05.04.2016 - 31 Wx 395/15

    Kein Anspruch auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker

    Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die angefochtene Entscheidung in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist, wobei es für die Zulässigkeit der Beschwerde ausreichend ist, wenn die Rechtsbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint (BGH ZEV 2013, 440/442; 517; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm BeckRS 2014, 82902; Horn in NK/Nachfolgerecht 1. Auflage § 59 Rn. 2, Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Auflage § 59 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht